Honorarsätze, Abrechnung, Erstattung

Die Honorarvereinbarung erfolgt im Erstgespräch.

Der Stundensatz richtet sich bei psychotherapeutischen Sitzungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Im Falle von Beratung und Coaching
liegt das Honorar zwischen 50 und 120 Euro (plus MWSt).
Die Honorarhöhe ist nach Einkommensstufen gestaffelt und berücksichtigt persönliche Umstände sowie Art und Dauer der Beratung.

Wichtig: Heilpraktikerkosten sind keine Regelleistung gesetzlicher Krankenkassen!

Ich stelle für Psychotherapie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Eine direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist mir nicht möglich. Das bedeutet, ich stelle Ihnen in jedem Fall eine Rechnung, die Sie mir bitte direkt überweisen.

Falls Ihre Krankenversicherung (oder Ihre Zusatzversicherung) Heilpraktiker-Kosten übernimmt, bekommen Sie die Kosten von Ihrer Versicherung erstattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung. Teilen Sie mir zu Beginn der Therapie einfach mit, ob Sie Selbstzahler*in sind oder mit einer Erstattung rechnen.


Wenn Sie Selbstzahler*in sind, vereinbaren wir einen Honorarsatz zwischen 50 und 80 Euro je nach Einkommensstufe.

Psychotherapie ist als Heilbehandlung von der Mehrwertsteuer befreit.

Honorare können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Ein/e Steuerberater/in kann Sie dazu informieren (außergewöhnliche Belastungen).

Ärztliche Konsultation und Schweigepflicht

Bitte konsultieren Sie im Falle körperlicher Beschwerden oder schwerwiegender psychischer Beeinträchtigungen auch einen Arzt oder eine Ärztin. Es werden von mir keinerlei Daten an Versicherungsträger oder sonstige Dritte weitergegeben.

Ich unterliege der Schweigepflicht (außer bei strafbaren Handlungen).


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